|
Ausfuhrlieferungen von Unternehmern sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhandelsunternehmern an Reisende aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU).
Man spricht vom "Export über den Ladentisch" oder von "Tax Free Shopping".

Umsatzsteuerrückerstattung am Flughafen
Die folgende Grafik zum Einkaufstourismus in Deutschland zeigt, dass sich in von Touristen besuchten Gebieten und in größeren Städten wie Frankfurt und Wiesbaden eine Chance zu mehr Umsatz im Einzelhandel bieten kann, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Einzelhandelsunternehmen "Tax Free Shopping" als verkaufsförderndes Argument einsetzen.

Top10 Einkaufsnationen / Umsatzanteile
Vor Beginn der Fußballweltmeisterschaft im Juni 2006 wurden deutschlandweit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus kleinen und mittelständischen Unternehmen für den Einsatz von "Tax Free Shopping" geschult.
Die Rückerstattung der Umsatzsteuer war für viele WM-Touristen und somit Kunden bei Verkaufsverhandlungen ein oft angesprochens Thema, besonders in den WM-Städten Berlin, Nürnberg, Hamburg, Leipzig, Köln, Stuttgart, Dortmund, Gelsenkirchen, München, Kaiserslautern, Hannover und Frankfurt am Main.

Beim Kauf einer teuren Uhr können Nicht-EU-Ausländer mehrere hundert Euro sparen
Die zum Export über den Ladentisch gehörigen rechtlichen Grundlagen sind sehr komplex. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Handel müssen entsprechend geschult werden, damit sie im Geschäftsalltag die Regelungen korrekt umsetzen können.
So möchten z. B. über 90% der Touristen ihre Umsatzsteuer in bar ausgezahlt bekommen. Leider ist das nicht so einfach möglich.
Das böse Erwachen für Händler und Mitarbeiter kommt oft erst Jahre nach einem Verkauf von Waren an ausländische Kunden. Und zwar dann, wenn der Betriebsprüfer nachträglich Umsatzsteuer fordert, obwohl der Einzelhändler sie bereits an den ausländischen Kunden vergütet hat.
Um detaillierte Informationen anzufordern, verwenden Sie bitte unser Kontaktformular.
|